Tierarztpraxis Astrid Urlaub                       

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Termine können auch außerhalb dieser Zeiten vergeben werden. Sprechen Sie uns an ! 

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Hausbesuche im nahen Umkreis ( bis 5 km) sind zeitnah außerhalb der Sprechzeiten möglich. 

Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an. 

Zusätzlich zu den Behandlungskosten müssen Wegegeld und Hausbesuchsgebühr berechnet werden. (rechtlich vorgeschrieben)



Medikamentenabgabe
Liebe Kunden,
folgende Fälle kommen immer wieder bei uns in der Praxis vor:
Ein Neukunde möchte ein Wurm- oder Flohmittel abholen. Sein Tier war noch nie bei uns. Wir dürfen das Medikament nicht abgeben, ohne das Tier gesehen und untersucht zu haben. Der Kunde ist unzufrieden und geht.
Sie haben ein chronisch krankes Tier, z.B. einen Hund, der regelmäßig Schilddrüsenmedikamente bekommt. Wir bitten Sie einmal im Jahr zur Kontrolle zu uns. Ohne diese Kontrolle dürfen wir das Medikament nicht abgeben. Einige Kunden halten das für Geldmacherei und sind unzufrieden.
Ihre Katze hat eine Augenentzündung. Das gleiche hatte sie bereits vor einem Jahr. Sie möchten einfach nur die Salbe bei uns abholen, die damals auch so gut gewirkt hat. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihre Katze sehen müssen. Sie sind unzufrieden, dass wir so einen Aufstand machen.
Alle diese Fälle haben den gleichen Hintergrund: Wir dürfen keine verschreibungs- oder apothekenpflichtigen Mittel an Sie abgeben, ohne dass wir Ihr Tier untersucht haben. Dazu gibt es natürlich auch etwas schriftlich als Auszug aus der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung, nach der wir uns richten müssen:
§ 12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte
(1) Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten oder auf Grund ihres Verabreichungsweges oder ihrer Indikation apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren oder Tierbeständen abgegeben werden.
(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatzes 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft
1.die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang vom Tierarzt untersucht worden sind,
2.die Anwendung der Arzneimittel und der Behandlungserfolg vom Tierarzt kontrolliert werden und
3. im Falle der Behandlung mit einem Arzneimittel mit antibakterieller Wirkung eine klinische Untersuchung vom Tierarzt durchgeführt wird.
Hier wäre eigentlich schon alles gesagt. Dennoch möchten wir Ihnen noch ein paar wichtige Informationen geben:
1. Fall: Wir kennen Ihr Tier nicht. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir Ihnen keine Medikamente abgeben, die verschreibungspflichtig sind. Es gibt einiges, das frei verkäuflich in der Apotheke zu bekommen ist. Darauf weisen wir auch jeweils hin. Bei allem anderen nehmen wir Ihren Unmut für den Erhalt unserer Praxis in Kauf. Im schlimmsten Fall kann ein Tierarzt nämlich seine Approbation verlieren und dann können wir unsere Praxis schließen.
2. Fall: Ihr Tier ist chronisch krank. Die meisten Krankheiten beginnen ab einem gewissen Alter. Nun ist es aber so, dass Ihr Hund oder Ihre Katze pro Menschenjahr im Schnitt 4-5 Jahre altert. Wenn wir Sie also einmal pro Jahr zur Kontrolle einbestellen, ist das keine Schikane, sondern wichtig, um den Fortschritt der Erkrankung in dem Zeitraum zu beurteilen. Es ist immerhin 4-5 Jahre gealtert.
3. Fall: Ihr Tier hat die gleiche Augenentzündung wie schon vor einem Jahr. Das kann sein. Aber das kann eben auch nicht sein. Was wären wir für eine Tierarztpraxis, die Ihnen einfach z.B. ein Antibiotikum fürs Auge mitgibt und in Wirklichkeit verschlimmert es den Zustand des Auges erheblich, weil eben doch etwas anderes dahinter steckt? Auf jeden Fall keine sorgfältige. Daher bitten wir Sie in solchen Fällen zu uns mit Ihrem Tier.
Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen ein wenig erklären konnten, warum wir so handeln, wie wir handeln. Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

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